Musterantrag
Antrag nachdem Informationsfreiheitsgesetz als Textdokument klick
Mail-Adressen:
nicole.hoffmeister-kraut@cdu.landtag-bw.de
Text des Antrages
Guten Tag Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und Herr Dr. Hauser,
das Sondergutachten zur Prüfung im Fall Eventus ist seit Ende Oktober fertig und am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano sind folgende Dinge gekannt geworden:
Komplett Versagen des Prüfverbandes vbw
Die Zulassung der Eventus als Genossenschaft hätte nie durch den vbw stattfinden dürfen.
Aufgrund dieser Tatsache und folgender Begründung fordere ich Sie auf mir das Gutachten bis zum (1 Monat später eintragen wie Absende Datum der E-Mail)
zukommen zu lassen. Etwaige Kosten für Kopien bezahle ich bis zu einem Betrag von xxxx Euro. (Hier kann jeder selber einen Betrag einsetzen) Sollten die Kosten höher sein bitte ich
um kurzfristige Information der Kostenhöhe und eine detonierte
Begründung warum die Kosten den Betrag von xx Euro
übersteigen.
Ich begründe wie folgt:
1.) Als interessierte Bürger möchte ich wissen, was im Fall Eventus passiert und wie es zu einer Katastrophe kam. Aus diesem Grund möchte ich Einblick in das Gutachten.
2.) Das LIFG (Landes-Informationsfreiheits-Gesetz) gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG).
Laut LIFG nicht geschützt sind Informationen aus Beweiserhebungen, Gutachten und Stellungsnahmen Dritter, denn es handelt sich um abgrenzbare Erkenntnisse, die die Verfahrensherrschaft im Regelfall nicht beeinträchtigen.
Das öffentliche Interesse an dem Sondergutachten überwiegt,
da es beim vbw innerhalb von 3 Jahren 3 große Insolvenzen
von geprüften Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften
vorliegen und den Kernaussagen des Gutachtens die am 11.03.2019 bekannt wurden. Der Schaden dieser Insolvenzen liegt über 50 Millionen.
Zudem hat das Wirtschaftsministerium BW die Aufsichts-
und Kontrollpflicht über die genossenschaftlichen Prüferbände
laut Genossenschaftsgesetz. Das Gutachten ist erstellt
worden um zu prüfen wie der vbw seine Pflichten rechtmäßig
erfüll hat. Sollte das Gutachten weiterhin verweigert werden gehen ich davon aus das sie Tatsachen verheimlichen und vertuschen wollen.
4.) Das Gutachten ist 13.02.2019 vom Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart freigegeben wurde, somit besteht keine Verweigerungsrecht mehr Ihrerseits wegen der Gefährdung von Ermittlungen.
5.) Außerdem ist mehrmals höchstrichterlich festgestellt worden, dass ein Recht nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht, selbst wenn Ermittlungsverfahren und sonstige gerichtliche Auseinandersetzungen anhängig sind Vorsorglich verweise ich auf folgende Urteile: ECLI:EU:C:2018: und BVerwG 7 C 18.12
Sollten Sie das Gutachten verweigern sehe ich das als Rechtsbeugung und werde mir vorbehalten Strafantrag zu stellen.
6.) Auch die Gesetze im Bereich des Datenschutzes rechtfertigen eine Verweigerung des Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz, das das Recht der Bürger nachdem Informationsfreiheitsgesetz höher wiegt.
Mit einer Schwärzung von Teilen des Gutachtens bin ich nicht einverstanden. Ich habe nichts zu vertuschen und zu verheimlichen wie andere, deshalb bin ich damit einverstanden das meinen Namen an die betreffenden Parteien in dem Gutachten weitergeleitet werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Informations zur Aktion
Seit dem 15.11.2018 hat die IG Eventus Anträge nachdem Informationsfreiheitsgesetz gestellt ohne Erfolg. Wir haben als IG Eventus einen Antrag gestellt.
Wir sehen jetzt keine andere Chance mehr als das Wirtschaftsministerium BW unter Druck zu setzen als dass so viele Anträge wie möglich gestellt werden.
Jeder Bundesbürger auch wenn er nicht in Baden-Württemberg ansässig ist, hat ein Recht nachdem Landesinformationsgesetz Baden-Württemberg einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu stellen.
Jeder Bürger kann zig Anträge wegen desselben Sachverhaltes stellen.