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Wir bitten um Unterstützung bei dem Kampf um die Herausgabe des Sondergutachtens. Dies ist der einzige Weg, damit Existenzen von den Mitgliedern gesichert werden und der Fall Eventus keine Sozialfälle produziert. Alles näher hierzu hier klick
Aus Vorsichtsgründen aufgrund unser Abmahnung Erfahrung durch den vbw, weisen wir weiterhin daraufhin, dass die Inhalte der Webseite www.ig-eventus.de die Meinung der Mitglieder der IG Eventus nach Artikel 5 des Grundgesetzes wiederspiegelt.
Wir haben eine eigene Theorie zu den Unterlassungsaufforderungen.
Wir stellen diese Theorie in Form von Fragen und einer chronologischen Abfolge der Ereignisse, dar jeder kann sich seine eigenen Gedanken dazu machen.
Im Dezember 2018 haben wir einen Vergleich mit dem vbw geschlossen, das alle Unterlassungsaufforderungen erledigt sind.
Dieser Vergleich ging vom vbw aus, die Anwälte des vbw kamen auf uns zu.
Dieser Vergleich kostet die IG Eventus knapp 900,00 Euro!111
Opfer einer Betruges der unter den Augen eines genossenschaftlichen Prüfverbandes passiert, müssen noch knapp 900,00 zahlen, weil sie für Gerechtigkeit kämpfen, dies ist unsere Sichtweise auf die Dinge.
Gegen den Mahnbecsheid wurde sofort widerspruch eingelegt. Eine Reaktion des vbw erfolgte bis heut nicht.
Aufgrund unseres Wissen heute werden wir uns mit aller Wehemenz gegen diesen Mahnbescheid zur Wehr setzen und haben dies auch an entsprechenden Stellen verkündet.
Heute kam ein Mahnbescheid des vbw ohne Vorwarnung. Ohne einen entsprechenden Schriftverkehr im vorhinein. Kein Schreiben das unser Medienanwalt oder ich geschrieben haben, wurden anständig beantwortet.
Nein Mahnbescheid der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei.
Höhe des geforderten Betrages inklusive Gerichtskosten 2.775,00 Euro.
Soviel zu dem Thema Werte im Genossenschaftswesen.
Soviel zu dem Thema das ein Veränderungsprozess im Genossenschaftswesen angestossen wurde.
Wir setzen uns zu Wehr vor Gericht, durch Protestaktonen und Einschaltung der Medien.
Meint der vbw wirklich das die entstanden Entwicklungen durch stilllegen der IG Eventus diese stoppen kann?
Meint der vbw wirklich das wenn es keine IG Eventus mehr gibt, das es keine Medienberichterstattung gibt?
Meint der vbw wirklich diese Aktionen retten den Ruf des vbw?
Die komplette Genossenschaftswelt schaut zu und verschliesst die Augen.
Nur das Thema Genossenschaften ist mirtlerweile in der Öffentlichkeit und der Politik angekommen.
Diese Entwicklung lässt sich nicht mehr stoppen!
Es kommt darauf an wie man mit dem Thema umgeht wieviel Schaden zurückbleibt.
Diese Gedanken sollte man sich beim vbw dringend machen.
Ich hoffe inständig, das nach diesem Beitrag in Plusminus und den dem Artikel am 28.03.2018 das Thema Unterlassungsaufforderungen durch den vbw sich endlich erledigt hat.
3 Rechtsanwälte haben ungefähr in Interviews das gesagt was wir seit Beginn an sagen, dolummentiert durch Belege.
Diese Aktion mit den Unterlassungsaufforderung der vbw hat uns mehrere hundert Euro gekostet.
Ohne einen Fachanwalt für Medienrecht hätten wir keine Chance gehabt. Ich möcht noch Herrn Najberg für seine kompetente Hilfe danken. Hätte ich Dorothee Zopp, die Unterlassungsaufforderungen unterschrieben, dürfte ich heute, trotz der Pressberichte mich heute nicht mehr äussern. Eine Rücknahme einer unterschrieben Unterlassungsaufforderung ist fast unmöglich. Viele sagen zu mir anfang April wie hast du diesen Druck bloss ausgehalten.
Ich weiss es ehrlich gesagt selbst nicht. Aufgrund der Unterlagen die wir haben fragte ich mich immer sieht denn das keiner was ich sehe?
Meine Frage ist mit dem Plusminus Beitrag beantwortet worden. 3 Rechtsanwälte unabhängig voneinander können, wohl nicht falsch liegen!
Das können wir heute noch nicht sagen. Das wird sich in Gesprächen mit den verschiedensten Fachleuten zeigen!
Sehr gern hätte ich die ganzen Scheiben zu Unterlassungsaufforderungen, Abmahnung und Klageandrohung eingestellt. Leider ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.
Auch äußern über den genauen Inhalt darf ich mich auch nicht.
In der BRD gibt es keine Gesetz Abmahnrecht oder Unterlassungsaufforderungen. Alles was existiert ist sogenanntes Richterrecht basierend auf Urteilen, die Ableitungen und Auslegungen von Artikeln des Grundgesetzes und weiteren Gesetzen der BERD Deutschland sind.
Ohne einen Fachanwalt hat man deshalb kaum eine Chance sich selber zu helfen. Man braucht Zugriff auf die juristischen Datenbanken mit den neusten Urteilen.
In Gesprächen mit Journalisten nach der 2. Unterlassungsaufforderung erfuhr ich folgendes: Jeder Journalist hat mittlerweile entweder eine entsprechende Versicherung die ihn gegen Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen oder einen Vertrag mit einem Medienanwalt.
Ein namhafter Journalist sagte mir folgendes: Es ist manchmal besser kritische Punkte nicht zuschreiben um keine Unterlassungsaufforderung oder Abmahnung zu erhalten.
Zeitungsverlage und Fernsehsender haben entweder einen Fachanwalt für Medienrecht angestellt oder haben mit einer entsprechenden Kanzlei einen Vertrag abgeschlossen. Bei kritischen Themen werden alle Unterlagen und Aussagen durch die Anwälte geprüft, dass ja keine Unterlassungsaufforderung kommt. Im November 2017 als die ersten Presseberichte und Fernsehberichterstattungen erfolgten, wurden unsere Unterlagen nicht nur einmal geprüft und auch unsere Aussagen. Alles bestand diesen Faktenscheck problemlos in kürzester Zeit.
Zeitungsverlage die sehr kritisch berichten nehmen es in Kauf zu zahlen. Sie riskieren Unterlassungsaufforderungen und zahlen dann still und leise.
Juristen sagten mir folgendes: Wenn sie zu kritischen Themen Fernsehinterviews geben ist ein Fachanwalt für Medienrecht anwesend bei den Drehterminen und entscheidet ob das gesagte, gesendet werden kann oder nicht. Notfalls wird nochmals gedreht und die Aussage verändert.
Es ist Standard das der Streitwert extrem hoch angesetzt wird um die Gegenseite Seite zu hindern sich aufgrund des Kostenrisikos zu wehren.
Das gleich mit der Fristsetzung extrem knapp.
Durch mein alter habe ich die Anfänge des Internets und das beginnende Abmahnrecht miterlebt. Was auffällt die Ansprüche der Gegenseite bei Verstößen sind in den letzten Jahren durch die Gerichte erheblich gekürzt worden. Früher waren 5.000,00 Euro Standard pro Verstoß. Das hat sich mehr wie halbiert.
Daran sieht man das auch Richter mittlerweile sehen, dass das Abmahnrecht gerne missbraucht.
Die BRD ist stolz auf ihre Demokratie und vor allem auf die Meinungsfreiheit zu Recht. Aber muss man sich hier nicht die Frage stellen das durch das Abmahnrecht indirekt die Zensur Einzug hält? Wir sind wirklich gegen Hasspropaganda sowohl von rechts als auch von links. Von allen privaten Ereignissen bei einem Schauspieler oder Politiker in der Öffentlichkeit halte ich persönlich gar nichts auch diese Menschen sollen wirklich ein Privatleben haben.
Aber Kritik, Ironie und Satire die fachlich, sachlich und durch Unterlagen begründet ist, sollte weiterhin geäußert werden dürfen, ohne dass man Angst haben muss eine Unterlassungsaufforderung oder Abmahnung zu erhalten.
Werden diese Werte wirklich gelebt oder wird es nur werbewirksam vermittelt?
Wie passen die ganzen Unterlassungsaufforderungen zu diesen Werten?
Warum nehmen Mitglieder der Genossenschaftswelt endlich Stellung?
Je länger der Fall Eventus läuft und vielleicht auch in der Art und Weise wie ab Märt 2018 richtet der Fall Eventus immensen Schaden für das Genossenschaftswesen an! Wann zieht die Genossenschaftswelt in Form von Vorständen von Genossenschaften und anderen Prüfverbänden dienlich die Reißleine und bezieht Stellung in der Öffentlichkeit?
Das fragen wir uns wirklich!!!!
Am Gründonnerstag durch die Entwicklung, Kundentermin und einkaufen war ich erstmal gut beschäftigt und musste das ganze erstmal verarbeiten.
Folgende Fragen stellen sich aber:
Wurde das Abmahnrecht missbraucht?
Warum wurden wir weder vom Wirtschaftsministerium noch vom Petionsausschuss informiert?
Ein Fachanwalt kostet normalerweise ab 250,00 Euro netto die Stunde. Die Beratung des Medienanwaltes hat Geld gekostet!. Hätte das sein müssen? Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus?
Die Situation im März war für mich Dorothee Zopp nervlich sehr anstrengend. Welche Ansprüche lassen daraus ableiten?
Wie sieht es eventuell mit Straftatbeständen aus?
All diese Fragen werden wir nach Ostern sehr intensiv mit Rechtsanwälten besprechen und uns dann entscheiden wie wir vorgehen!
Am Morgen des 29.03.2018 überlegte ich mir noch warum tust du dir das an?
Um 13:30 Uhr bekam ich eine E-Mail wo ich von der neuesten Entwicklung erfuhr. Ich wusste vorher gar nichts.
Das Wirtschaftsministerium hat es nicht für nötig gehalten uns zu informieren, obwohl wir seit 25.112017 eine Petition in Bearbeitung haben und obwohl man von der 2. Unterlassungsaufforderung wusste.
Traurig ist das schon!!!!
Hier das komplette Schreiben klick
Frist zur Abgabe der Unterlassungsaufforderung der 28.03.2018. Sowas ist normalerweise bei Produktfälschungen üblich.
Streitwert: 40.000,00 Euro
Vertragsstrafe 12.500,00 Euro Geldeingang sollte der 28.03.2018 sein.
Kostennote: 1.590,91 Euro
Jetzt wird es sehr interessant:
1.) Warum wird ein Schriftsatz am 23.03.2018 geschrieben und am 27.03.2018 verschickt?
2.) Warum wurde die 4. Unterlassungsaufforderung ganz normal verschickt?
3.) Was wusste der vbw zu diesem Zeitpunkt von den neuesten Entwicklungen?
Dieses Schreiben wurde per Bote überbracht. (Stand auf dem Briefumschlag) was ungewöhnlich ist ohne Datum, Uhrzeit und Unterschrift.
Man nimmt die geleistete Unterlassungsaufforderung zur 2. Unterlassungsaufforderung an und behält sich weitere Schritte vor.
Überbracht wurde die 3. Unterlassungsaufforderung durch eine Gerichtsvollzieherin.
Frist zur Abgabe der 23-03-2018
Diesmal hatte ich wenigstens 4 Arbeitstage um zu reagieren.
Streitwert: 30.000,00 Euro
Kostenote: 1.358,86 Euro
Diese Abmahnung/Unterlassungsaufforderung sah unser Medienanwalt sehr sehr kritisch und empfahl mir rechtlich dagegen vorzugehen. Ich sagte nein aus den verschiedensten Gründen, der Hauptgrund für mich war das Kostenrisiko.
Die Stuttgarter Kanzlei ist vermutlich die "Hauskanzlei" des vbw. Warum schreibt plötzlich nicht mehr die Freiburger Kanzlei?
Hier wurde dem vbw auch offiziell mitgeteilt das ein Gutachten erstellt wird
Aufgrund der 1. und 2. Unterlassungsaufforderung hat sich durch ein Mitglied der IG Eventus ein Kontakt zu einem Bundestagsabgeordneten ergeben, der uns empfohlen hat eine Petition im Bundestag in Berlin einzureichen. Er hat mir auch wertvolle Hinweise gegeben wie man das macht. Was wir auch am 19.03.2018 getan haben. Auch das Thema Abmahnrecht und Unterlassungsaufforderungen allgemein haben wir hier thematisiert.
Weil ich mich in teilen gegen die Unterlassungsaufforderung gewehrt habe und nur bedingt 3 Punkte anerkannt habe, erhielt ich jetzt Klageandrohung.
Wollte man weiter Druck aufbauen aufgrund der Anfrage im Landtag von Herrn Weihrauch?
Ahnte oder wusste man etwas von der Entscheidung des Wirtschaftsministerien?
Beratervertrag mit Herrn Christoph Najberg, Fachanwalt für Medienrecht wird geschlossen. Sie auch klick.
Bankkonto wird eingerichtet.
Machen wir weiter oder nicht?
Wenn ja brauchen wir Fachanwalt für Medienrecht an unserer Seite.
Noch Geld auszugeben um unsere Meinung sagen zu dürfen und um für Gerechtigkeit zu kämpfen, fanden viele Mitglieder der IG Eventus ungerecht.
Und es war teilweise auch finanziell ein Problem sich an dem Projekt Medienanwalt zu beteiligen.
Das Geld fehlt an anderer Stelle. Gabi die durch ihren Mann (75 Jahre, mehrere Schlaganfälle und Diabetis) liebevoll gepflegt wird und die Zinsen von der Anlage bei Eventus für die Erleichterung der Pflege nehmen wollte, muss jetzt an anderer Stelle sparen und jetzt auch noch sich beteiligen an dem Projekt Medienanwalt. Ist das Gerechtigkeit?
Die komplette Anfrage inklusive Antwort finden sie hier klick
Ich unterzeichnete eine Unterlassungsaufforderung in 3 von 9 Punkten, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (aus Kulanz) und unter Zurückweisung der Kostennote (Rechnung). Diesen Schritt ging ich zähneknirschend auf anraten mehrere Rechtsanwälte, auch unseres heutigen Medienanwalts, weil die Gefahr einer einstweiligen Verfügung im Raume stand, mit dem damit verbunden Kostenrisikos, aufgrund des hohen Streitwertes. Das hätte ich nicht mehr finanzieren können.
Hätte ich damals gewusst, das ein Gutachten in Auftrag gegeben wird. Hätte ich niemals unterschreiben.
Hat uns das Wirtschaftsministerium bewusst nicht informiert, weil sie von der Unterlassungsaufforderung wussten und diesen nicht gerade ungelegen kam
Somit hatte ich genau insgesamt 3 Arbeitstage Zeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren, einen Schriftsatz aufzusetzen und die Webseite zu überarbeiten.
Die monierten Texten und Bilder befanden sich schon im Jahre 2017 auf der Webseite.
Gefahr im Verzug?
Warum keine Frist von 7 Arbeitstagen?
Teilgenommen hat Frau Dr. Hoffmeister-Kraut. Hier hätten wir die Möglichkeit gehabt Kontakt aufzunehmen. Eine Teilnahme wurde uns mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt.
Hier hätte vieleicht ein Teil von dem was passiert ist an Unterlassungsaufforderungen verhindert werden können!
Wir hätten vieleicht damals schon Informationen erhalten können was das Wirtschaftsministerium vor hat und ganz anders agieren können!
Aber die Werte der Genossenschaftswelt nach aussen schön werbewirksam propagieren!
Datum zur Abgabe der Unterlassungserklärung: 05.03.2018
--> Nicht mal ganz einen Arbeitstag Zeit!
Der Streitwert wurde auf 50.000,00 Euro gesetzt. Laut Rechtsanwälten viel zu hoch!
Die Kostennote (Rechnung) die im Schriftsatz enthalten war betrug 1.822,96 Euro.
Ich beantragte noch an gleichem Tag Fristverlängerung.
Es wurde zu diesem Zeitpunkt auch die Empfehlung fr das gutachten in Berlin gegeben.
Wurde darüber der vbw inoffiziell informiert?
Wir meldeten uns mit einer Deligation von 10 Personen beim Bürgerdialog der Grünen in Uhingen an und nahmen auch daran teil.
Wir hatten Ordner gerichtet, mit zahlreichen Unterlagen um auf unsere Lage aufmerksam zu machen.
Wir baten um Hilfe und Unterstützung. Damals äusserten wir schon die Befürchtung, was ist wenn der vbw weitermacht? Das halten wir finanziell nicht durch.
Ernstgenommen fühlten wir uns nicht.
Die Webseite habe ich nochmal überprüft und auf Sicherheit getrimmt. aufgrund der 1. Unterlassungsaufforderung. Wir haben das Wirtschaftsministerium und den Petitionsausschuss über die 1. Unterlassungsaufforderung informiert und um Hilfe gebeten.
Reaktion war null!
Es wurde keine Unterlassungsaufforderung abgeben. Sondern nur ein Schreiben zur Erwiderung aufgesetzt und unterschrieben.
Eingang beim mir, Dorothee Zopp, der ersten Unterlassungsaufforderung war der 21.12.2017. Ein tolles Weihnachgeschenk. Muss ich schon sagen.
In Unterlassungsaufforderungen werden Fristen gesetzt bis wann man diese unterschrieben abzugeben hat. Die First der 1 Unterlassungsaufforderung war der 27.12.2017.
2,5 Arbeitstage Zeit um zu prüfen und einen Rechtsanwalt einzuschalten und das auch noch während den Weihnachtsfeiertagen, wo die meisten Rechtsanwaltskanzleien geschlossen haben.
Die Rechtsliteratur spricht von einer üblichen First von 7 Arbeitstagen, ausser wenn Gefahr in Verzug ist, dann darf die Frist kürzer gewählt werden.
Bei Texten und Bildern die seit Wochen auf der Webseite stehen, stellt man sich die Frage, warum hier plötzlich Gefahr im Verzug sein soll?
Der Freiburger Rechtsanwalt ist ausserplanmässiger Professor an der Universität Freiburg und Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht.
Warum beauftragt der vbw ausgerechnet einen Wirtschaftstrafrechtler der normalerweise Vorstände und Geschäftsführer von -Firmen in Strafverfahren verteidigt mit dem Verfassen einer Unterlassungsaufforderung?
Interessant ist auch dieser Unterlassungsaufforderung der Verbandsdirektorin des Dachverbandes GDW beilag.
Der Gdw führte eine Sonderprüfung beim vbw durch.
Warum fragen wir uns?
Das interssante die Umfrage wurde nicht von Stuttgart ausgeführt sondern von Berlin. (Wir haben den schriftlichen Beweis dafür!)
Das Wirtschaftsministerium Bw wusste nicht mehr weiter und suchte sich Hilfe in Berlin.
Wurde das Wirtschaftsminiterium vom vbw und seinen Rechtsanwälten zu sehr unter Druck gesetzt?
Diese Seite ist eine reine private Seite der investierenden Mitglieder der Eventus eG!
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