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1.) Am 10.04.2019 ist öffentliche Ausschusssitzung des Ausschusses Wirtschaft. Er werden sehr viele Pressevertreter da sein. Hier kann sich Frau Wirtschaftsministerien in ein gutes Licht stellen. Die IG Eventus bekommt ja das Gutachten!
2.) Wir sollten mit diesem Bescheid ins Eck gestellt werden! Nachdem Motto: Was wollen die denn, sie bekommen ja das Gutachten!
3.) Man hat den Bescheid so kurzfristig verschickt, dass man glaubte wir könnte nciht mehr reagieren. Ja Pech gehabt die einen arbeiten bis 20:23 Uhr und die anderen fangen morgens um 04:00 Uhr an um das Spiel zu durchbrechen!
4.) Man geriet unter Druck, weil wir unser Recht seit dem 12.03.2019 massiv einfordern und etwas Unruhe stiften im Stuttgarter Regierungsviertel durch unsere Aktionen. Also musste man was tun. Dann halt dieser Bescheid um uns ruhig zu stellen, nachdem der Anruf des Bürgerbeauftragten am Morgen des 09.04.2019 nicht funktioniert hat.
1.) Wir wissen nicht welche Inhalte fehlen werden in der Version des Gutachtens die man uns gibt und ob wir die eventuell brauchen für die Durchsetzung unserer Regressansprüche vor Gericht.
2.) Wir haben seit mitte November Anträge nachdem dem Informationsfreiheitsgesetz eingereicht und hinlänglich unsere Rechtsgrundlagen begründet und jetzt sollen wir noch 4 Wochen warten!
3.) Wir rechnen damit das der vbw gegen diesen Bescheid klagen wird! Dann war es nix mit Gutachten ab 09.05.2019!
4.) Das uns Kosten bei den Anträgen nachdem Informationsfreiheitsgesetz entstehen können, war uns klar. Uns wurde gesagt so um die 50,00 Euro. Damit hätten wir auch kein Problem! Aber wenn es jetzt einen Kostenbescheid geben wird und man uns jetzt nicht sagt wie hoch die Kosten sein werden, ist mehreren tausend Euro zu rechnen um uns wieder abzublocken und bei einer Wundertüte wo wir nicht wissen was wir bekommen ist das einfach nicht tragbar!
5.) Wir haben nicht das Geld um vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Der Streit wird vom Gericht festgesetzt, das können ein paar Hundert Euro sein aber genauso gut 10,8 Millionen. Und nachdem Streitwert berechnen sich die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten. Das Risiko können wir nicht tragen und die Rechtschutzversicherungen zahlen nicht! Deshalb werden solange neue Anträte gestellt bis man uns unser recht gibt!
Das mal wieder irgendwas im Busch ist war mir Dorothee Zopp sofort klar.
Das sich der Bürgerbeauftragte gleich vor 2 Karren spannen lies aber nicht. Wie kann man sich als Bürgerbeauftragter nur dazu hergeben die Kohlen für andere aus dem Feuer zu holen wollen und uns wieder vertrösten wollen.
Wir stehen mal wieder fassungslos da, was in dieser Demokratie möglich ist!
Nachdem wir sowohl die Zusage auf den 31.03.2019 vom Petitionssschuss eingefordert haben als auch den Bürgerbeauftragen des Landes-Baden-Württemberg offensiv um Hilfe gebeten haben passierte folgendes:
Sehr geehrte Frau Zopp,
Gerne antworte ich auf Ihre Anfrage.
Der Petitionsausschuss hat sich - wie Sie wissen – bereits umfassend mit dem Fall auseinandergesetzt und hat ein großes Interesse an den Inhalten des Gutachtens.
Wir hatten in der Bürgersprechstunde am 05.11.2018 zugesagt, uns dafür zu verwenden, dass das Gutachten zugänglich gemacht wird. Wir selbst können Ihnen das Gutachten nicht zukommen lassen, da es sich um ein vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten handelt.
Das Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, ob der Herausgabe des Gutachtens weiterhin ein Versagungsgrund nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) entgegensteht. Bisher stand einer Herausgabe der Versagungsgrund nach § 4 Abs. 1 Ziff. 5 LIFG (Beeinträchtigung eines strafrechtlichen Ermittlungs-/Gerichtsverfahrens) entgegen.
Das Ministerium hat weiterhin darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer positiven Bescheidung nach dem LIFG das Ministerium verpflichtet ist, ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 LIFG durchzuführen, sofern die begehrte Information personenbezogene Daten Dritter (§ 5 LIFG) oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter (§ 6 LIFG) beinhalten kann. Erst nachdem ein auf die Anhörung ergangener Bescheid gegenüber den beteiligten Dritten bestandskräftig geworden ist, darf Informationszugang nach dem LIFG gewährt werden. Das Drittbeteiligungsverfahren läuft derzeit und wird aufgrund bestehender Fristen nach Angaben des Ministeriums bis mindestens Mitte Mai andauern. Der tatsächliche Zugang zum Gutachten kann erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens gewährt werden. Die Informationsgewährung wird dann gegebenenfalls mit der Zurverfügungstellung einer (ggf. geschwärzten) Ausfertigung des Gutachtens erfolgen.
Hiervon gebe ich Ihnen Kenntnis.
Weiterhin informiere ich Sie darüber, dass das Wirtschaftsministerium hinsichtlich der Abgabe der Petitionsstellungnahme um Fristverlängerung gebeten hat, da dem unter der Staatsaufsicht des Ministeriums stehenden Prüfverband aufgrund des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten eingeräumt werden musste. Das Ministerium werte derzeit die teilweise sehr umfangreiche Stellungnahme sorgfältig aus und werde anhand der entscheidungserheblichen Tatsachen prüfen, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Prüfverband ggf. zu erlassen sind. Das Ministerium äußerte sich zuversichtlich, dass dieses Verfahren im April zum Abschluss gebracht werden kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass dem Ergebnis dieser neuerlichen Prüfung des Wirtschaftsministerium und des laufenden Petitionsverfahrens nicht vorgegriffen werden kann.
Wir begleiten den Vorgang intensiv. Auch weiterhin verstehe ich die Dringlichkeit Ihrer Anfrage, muss Sie aber dennoch um etwas Geduld bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Bea Böhlen
Sehr geehrte Damen und Herren vom Petitionsausschusses und Herr Schindler.
bitte um Weiterleitung an alle Mitglieder des Petitionsausschusses!
Bezugnehmend auf den Schrieben vom 04.04.2019 nehme ich wie folgt Stellung:
1.) " Wir hatten in der Bürgersprechstunde am 05.11.2018 zugesagt, uns dafür zu verwenden, dass das Gutachten zugänglich gemacht wird. Wir selbst können Ihnen das Gutachten nicht zukommen lassen, da es sich um ein vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten handelt."
Dieser Aussage wiederspricht die IG Eventus auf das entschiedenste. Am 05.11.2018 waren etliche Mitglieder der IG Eventus anwesend. Es wurde das Gutachten inklusive der Beantwortung des Fragekataloges zum 31.03.2019 zugesagt.
(siehe auch 2 Eidesstaatliche Versicherungen von Mitgliedern der IG Eventus im Anhang)
2.) Gegen die Begründung des Wirtschaftsministeriums wiedersprechen wir wie folgt:
a.) Die Eventus eG in Liquidation hat explizit eine Befreiung von der Schweigepflicht erklärt.
(siehe Auszug aus einer Verfügung des Landgerichts Stuttgarts, das komplette Organal kann vorgelegt werden!)
b.) Die Mitglieder der IG Eventus sind Geschädigte und somit Verletzte nachdem § 406e STPO somit haben die Geschädigten ein vollumfassendes Recht das Gutachten zu erhalten.
c.) Das Gutachten ist am 13.02.2019 in der Verhandlung gegen Marco Terracciano von Richter, Staatsanwalt und Verteidiger freigegeben worden. Das Akteneinsichtsverfahren blockiert der vbw mit fadenscheinigen Begründungen. In erster Instanz hat die IG Eventus das Akteneinsicht verfahren gewonnen! Mit weiterer Gegenwehr des vbw ist zu rechnen um Zeit zu schinden!
d.) Selbst wenn ein Ermittlungsverfahren laufen würde, gibt es höchst richterliche Entscheidungen die besagen das Unterlagen herausgegeben werden müssen nachdem Informationsfeiheitsgesetz trotz laufender Verfahren siehe ECLI:EU:C 2018 und BVerwG 7 c 18.12
e.) Ich Dorothee Zopp bin seit 16.09.2017 gewählte Aufsichtsrätin der Eventus eG. Mit steht nach Genossenschaftsgesetz sogar ein Einsichtsrecht in die Handakten des vbw zu. Somit habe ich das Recht das Gutachten angeschwärzt zu erhalten.
Eine Begleitung brauchen wir nicht!! Wir sind erwachsene Personen die sehr wohl wissen was sie tun und kein kleines Kind mehr!
Was wir brauchen ist das man uns endlich unser Recht auf das Gutachten zugesteht. Ich glaube 6 Anspruchsgrundlagen müssten wohl reichen!
Wir ziehen gerne auch unsere Petition zurück wenn uns der Bürgerbeauftragte besser helfen kann.
Wir wollen nicht mehr hin- und hergeschoben werden und in diesem bürokratischen Wahnsinn der hier läuft zerrieben worden!
Der Petitionsausschuss ist verpflichtet nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung zu überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. So genau das erwarten wir jetzt sehr sehr zeitnah! Wir haben jetzt 1,5 Jahre gewartet das sollte glaube ich ausreichend sein.
Ich erwarte die Zusendung des Gutachtens bis zum 10.04.2019. Danach werden wir uns überlegen welche Aktionen wir danach einleiten werden.
Wir bestehen auf unser Recht Punkt. Wir lassen uns nicht mehr vertrösten und hinhalten!
Die Spielchen „ich weiss von meiner Aussage von 3 Wochen nichts mehr“ funktionieren ab jetzt auch nicht mehr!
Mit freundlichen Grüssen
D. Zopp
Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Böhlen, in der Bürgersprechstunde am 5.11.2018 den Mitgliedern der IG Eventus zugesichert hat, dass sie spätestens am 31.3.2019 das Gutachten und die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums erhalten werden. Auf Nachfrage eines Mitglieds unseres Gremiums ob wir dies als Versprechen werten können, hat dies Frau Böhlen bejaht.
Außerdem hat Frau Böhlen versichert, dass der Petitionsausschuss dem Wirtschaftsministerium keine weitere Fristverlängerung für eine Stellungnahme gewähren wird. von Frau M.H. (Orginal liegt vor)
Am 5.11.2018 wurde den anwesenden Mitgliedern der IG-Eventus in der Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Stuttgarter Landtages glaubhaft durch Frau Beate Böhlen als Vorsitzende des Petitionsausschusses versichert, dass
wir die IG -Eventus, das Gutachten und die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums bis 31.03.2019 erhalten würden. Die Begleitung eines IG-Mitgliedes hatte nochmals extra nachgefragt, ob es bei dem Termin 31.03.2019 auch wirklich bleibt. Dies wurde von Frau Böhlen bestätigt. Durch den Petitionsausschuss würde es keine weitere Fristverlängerung geben. von Frau U.S. (Orginal liegt vor)
Fr. Böhlen hat am 05.11.2018 im Landtag Stuttgart uns, der IG-Eventus zugesichert, dass wir bis zum 31.03.2019 das Gutachten und die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums erhalten würden. Auf Nachfrage eines unserer Mitglieder, ob es eine Fristverlängerung geben werde, bestätigte Fr. Böhlen es werde keine Firstverlängerung geben und es bleibe bei dem 31.03.2019. von Herrn AS.G (Orginal liegt vor)
Wir haben dieses Katz und Maus Spiel um das Gutachten langsam satt. Unsere angeführten Rechtsgrundlagen werden nicht mal sauber geprüft es kommen immer nur Standardantworten mehr nicht!
Zusagen werden nicht eingehalten! Oder es heisst dann man hat was ganz anderes gesagt! Komischer Weise können sich die Mitglieder der Ig Eventus aber an die Aussagen erinnern und sagen komischerweise fast inhaltlich das gleiche ohne das es vorher irgendeinen Kontakt gab!
Am 11.03.2019 im Prozess gegen Marco Terracciano von Fahrlässigkeit oder bedingtem Vorsatz des vbw, nannte uns sogar die Haftungssummen netter Weise.
Nur um unsere gerechtfertigten Ansprüche durchzusetzen brauchen wir das Gutachten!
Gilt hier Täterschutz vor Opferschutz?
Wie lange werden unsere Rechte noch mit Füssen getreten?
Reichen denn 6 Rechtsgrundlagen nicht aus das wir das Gutachten bekommen, wieviele brauchen wir denn noch?
Wir sind quasi schon durch die komplette Gesetzeswelt der BRD gezogen, reicht das immer noch nicht?
Helft uns das wir das Gutachten und unser Recht bekommen schreibt Protestmails an euren Landtagsageordneten
Wir können nicht mehr als alles sauber begründen und klagen, wenn wir nur abgeblockt werden, dann können wir ncihts mehr tun.
Wir brauchen Unterstützung und Hilfe!
Diese Seite ist eine reine private Seite der investierenden Mitglieder der Eventus eG!
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